Scheitert das Zugangserschwerungsgesetz?

Aug
2009
04

posted by on Deutsch, Internet, Politics

Moin alle zusammen,

über Fefe bin ich gerade mal auf diesen Artikel von der Süddeutschen gestoßen. Darin geht es darum, dass durch das Notifizierungsverfahren der EU, das durch das Wirtschaftsministerium erst am Ende des Gesetzgebungsverfahrens eingeleitet wurde, das Gesetz nicht mehr in der aktuellen Legislaturperiode in Kraft treten kann. Gut, das hatte ich ja in meinem letzten Post zum Thema auch schon festgehalten. Die Süddeutsche schreibt jetzt aber, dass das Notifizierungsverfahren bis zum 8. Oktober läuft.

Dann freilich ist die Legislaturperiode des Bundestags abgelaufen: Das Gesetz verfällt womöglich der Diskontinuität. Der ganze Gesetzgebungsprozess müsste im neuen Bundestag völlig neu beginnen. Diese Frage ist allerdings umstritten.

Umstritten ist bei diesem Spezialfall ja wohl so ziemlich alles. Da halten sich Inhalt und Ausführung schön die Waage der größt möglichen Inkompetenz. Weiter führt die Süddeutsche aus:

Viele Verfassungsrechtler meinen, dass das Gesetz vor Ablauf der Legislaturperiode im Herrschaftsbereich des Bundespräsidenten ankommen muss; dann sei es egal, ob er es vor oder nach dem Ende der Amtszeit des Bundestags unterschreibt. In den Herrschaftsbereich des Präsidenten wird das Gesetz aber nun nicht mehr rechtzeitig gelangen.

Gut, was viele Verfassungsrechtler meinen, hat die Politiker bisher in diesem Verfahren auch noch nicht interessiert, also mal abwarten, was da so bei rauskommt. Außerdem schreibt Jörg-Olaf drüben bei netzpolitik, dass das mit dem „viele“ wohl nicht zutrifft und das eher eine juristische Minderheitsmeinung ist. Während Fefe noch über die Gründe für das Handeln des Wirtschaftsministers spekuliert, twittert außerdem Jörg Tauss gerade, dass die EU sehr wohl frühzeitig informiert wurde, dummerweise nur über den falschen Text. Tja, wenn man das alles auch so hektisch macht… Das passt dann auch wieder zu meiner Variante vier, die bei Fefe noch fehlt:

Das Wirtschaftsministerium setzt für dieses Verfahren seine gesamte Inkompetenz ein!

Das ist meiner Meinung nach echt am wahrscheinlichsten, denn das Mr. Ich-Seh-Gut-Aus-Und-Kann-Trotzdem-Nichts sowas wie ein Gewissen entdeckt haben könnte, halte ich für höchst unwahrscheinlich. Ebenso, dass er von dem Vorhaben nicht mehr überzeugt ist. Weil, wie war das noch mit den Leuten, die gegen das Gesetz sind?

Ach ja, danke! Bleibt also abschliessend festzuhalten, dass das Gesetz wohl zumindestens nicht an dieser Hürde scheitern wird. Aber dafür gibt es ja noch genügend andere Verfahren, auf die man hoffen kann…

Und weg, euer Strothi

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